Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM)

Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Mit meiner Beauftragung soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten, frühzeitig in ihren Betrieb zurückzukehren.

Zusammen mit dem Arbeitnehmer erarbeite ich alle geeigneten, individuellen Möglichkeiten, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Auch bei eventuell fortbestehenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen gilt es, die Arbeitsstelle langfristig zu sichern. Stimmt der Arbeitnehmer zu, werden alle Beteiligten eingebunden und die passgenauen Maßnahmen organisiert und umgesetzt. Meine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich hat mir gezeigt, dass sich durch dieses Verfahren Eingliederungschancen erhöhen oder am Ende des Prozesses für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Mitarbeiter vertrauen dem Verfahren mehr, wenn ich als externer Berater eingeschaltet werde.

Letztlich profitieren vom betrieblichen Eingliederungsmanagement Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Krankenzeiten oder die Fluktuation können verringert werden. Qualifizierte Mitarbeiter werden besser an das Unternehmen angebunden. Dadurch werden die Qualität der Arbeit, die Arbeitszufriedenheit und am Ende auch der Erfolg des Unternehmens gesteigert.

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll es Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten ermöglichen, frühzeitig in ihren Betrieb zurückzukehren. Dabei soll eine vorteilhafte Situation für alle Beteiligten geschaffen werden.

 

Wesentliches Merkmal des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die Vertraulichkeit. Das Verfahren unterliegt der Schweigepflicht. Zudem ist es freiwillig.

 

Gesetzlich geregelt ist es im §167 SGB 9 und seit 2004 ist das BEM verpflichtend für jeden Arbeitgeber.